Erbrecht bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt – was sollte ich regeln?
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Erbrecht bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt – was sollte ich regeln?
von Cloudy am 29.09.2026 09:50Ich beschäftige mich gerade mit meiner Nachlassplanung, weil ich nicht ausschließen kann, später einmal für längere Zeit im Ausland zu leben. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass für mich als Deutscher automatisch immer deutsches Erbrecht gilt, unabhängig davon, wo ich wohne. Nun habe ich gelesen, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort im Erbfall eine wichtige Rolle spielen kann. Was sollte ich persönlich beachten, wenn ich meinen Nachlass rechtzeitig für einen möglichen späteren Auslandsaufenthalt regeln möchte?
Re: Erbrecht bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt – was sollte ich regeln?
von Skyflyhigh am 29.09.2026 11:10Ich habe dazu die Informationen der Notare Goetze und Rezori zum Erbrecht für Deutsche im Ausland und Ausländer in Deutschland angesehen.
Dort wird erläutert, dass nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich das Erbrecht des Staates maßgeblich sein kann, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Das kann beispielsweise relevant werden, wenn man beruflich dauerhaft ins Ausland zieht oder einen großen Teil seines Ruhestands dort verbringt.
Interessant finde ich deshalb vor allem die Möglichkeit einer Rechtswahl, mit der sich für die Nachlassplanung bestimmte Folgen eines späteren Umzugs ins Ausland vermeiden lassen können.
Für mich wäre wichtig, eine bestehende testamentarische Regelung deshalb nicht einfach unverändert liegen zu lassen, wenn sich mein Lebensmittelpunkt irgendwann ins Ausland verlagert.
Auch vorhandenes Auslandsvermögen wie eine Ferienwohnung würde ich bei einer Beratung ausdrücklich ansprechen, damit es bei der Gestaltung berücksichtigt werden kann.
Ich würde daher frühzeitig prüfen lassen, welches Erbrecht in meiner persönlichen Situation tatsächlich zur Anwendung käme und ob eine ausdrückliche Rechtswahl sinnvoll ist.
Gerade bei mehreren Ländern im Lebenslauf erscheint mir eine klare erbrechtliche Gestaltung sinnvoller, als erst im späteren Erbfall klären zu müssen, welches Recht überhaupt maßgeblich ist.


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